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ÜBERBLICK ZUM THEMA ENERGIEBERATUNG IM MITTELSTAND

Energieberatung?

Erneuerbare Energien
Heutzutage handelt es sich bei der sogenannten Energieberatung um ein wichtiges Instrument, um in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch qualifizierte Beratung Informationsdefizite abzubauen, Einsparpotentiale und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Unternehmen aufzuzeigen.

Die Energieberatung soll dabei wirtschaftlich sinnvolle Energieeffizienzpotenziale sowohl in den Bereichen Gebäude und Anlagen als auch beim Nutzerverhalten aufzeigen. Ziel des Programmes ENERGIEBERATUNG IM MITTELSTAND ist es daher, die Anzahl der durchgeführten Energieberatungen in KMU weiter voran zu bringen und damit vorhandene Energieeinsparpotenziale zu heben. Durch sparsame Energieverwendung in Unternehmen kann ein wesentlicher Beitrag zur Energiesicherheit in Deutschland und zum Klimaschutz geleistet werden.

Sofern die Möglichkeit der Nutzung von Erneuerbaren Energien als sinnvoll erscheint, sollte auf diese im Rahmen der Beratung insbesondere hingewiesen und ggf. ein Konzept erarbeitet werden. Dies gilt auch für die Nutzung von Abwärme.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die
  1. weniger als 250 Personen beschäftigen und
  2. einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.
Bei den geförderten Energieberatungen handelt es sich um hochwertige Energieaudits im Sinne der EU-Energieeffizienzrichtlinie.

 

Art und Höhe der Förderung

Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro beträgt die Zuwendung 80 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal 6.000 Euro.

Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 Euro, beträgt die Zuwendung 80 % der förderfähigen Beratungskosten, jedoch maximal 1.200 Euro.

Die Energieberatung ist nur zuwendungsfähig, wenn diese durch einen vom BAFA zugelassenen Energieberater erfolgt. Die Auswahl des Energieberaters obliegt dem Antrag stellenden Unternehmen.

 

Anerkannte Energieberater / Energieberatungsbericht

Die Energieberatung ist nur zuwendungsfähig, wenn diese durch einen vom BAFA zugelassenen Energieberater erfolgt. Die Auswahl des Energieberaters obliegt dem Antrag stellenden Unternehmen.

Kontakt

  • Energieberatung Goedeke
  • 27777 Ganderkesee
  • Wittekindstraße 54

  • Telefon: (0 42 22) 20 97 44
  • FAX : (0 42 22) 20 97 45
  • info@energieberatung-goedeke.de

Rechtliches

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